Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Carport?

Baugenehmigung Carport
Baugenehmigung Carport

Wenn Sie einen Carport auf Ihr Grundstück bauen wollen, müssen Sie die unterschiedlichen Regelungen für die Carport Baugenehmigung beachten. Diese können in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich sein, da jedes Bundesland für seine Bauordnung selbst verantwortlich ist. Grundsätzlich gilt, dass jeder Hauseigentümer die kommunalen Vorschriften beachten muss, wenn er einen Neu- oder Ausbau in Angriff nehmen möchte. Zu diesen Vorschriften zählen beispielsweise Bebauungsplan und Landesbauordnung. Falls Sie einen Carport neu errichten wollen, sollten Sie ebenfalls auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Auch wenn Sie die entsprechenden Mindestabstände bis zur Grundstücksgrenze einhalten, kann das Bauen dort Anlass für einen Streit sein. Solange Sie als Bauherr jedoch sämtliche baurechtlichen Vorschriften korrekt beachten, haben Sie im entsprechenden Streitfall die besseren Karten. Bedenklich kann es jedoch werden, wenn sich die Nachbarn über Ihren Carport beschweren oder dieser vom Bauamt registriert wird und Sie haben ihn ohne eine entsprechende Genehmigung errichtet. Wird ein Bau überprüft und festgestellt, dass dieser ohne die erforderliche Carport Baugenehmigung errichtet wurde, kann das Bauamt anordnen, dass der Carport wieder abgebaut werden muss. 

Hier darf ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden (die Bundesländer in alphabetischer Reihenfolge):

 

Baden-Württemberg: Werden die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes und der Landesbauordnung eingehalten, sind Carports genehmigungsfrei, sofern der umbaute Raum im Innenbereich nicht größer als 40 Kubikmeter und im Außenbereich nicht größer als 20 Kubikmeter wird.

 

Berlin: Beträgt die Grundfläche des Carports maximal 30 Quadratmeter, kann dieser ohne Baugenehmigung errichtet werden. Nimmt der Carport eine größere Fläche ein, muss ein Bauantrag gestellt werden.

 

Hessen: Bis zu einem Rauminhalt von 40 Kubikmeter kann ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern: Solange sämtliche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, braucht für die Errichtung eines Carport kein Bauantrag gestellt zu werden.

 

Rheinland-Pfalz: Bis zu einer Grundfläche von 50 Quadratmetern ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei. Wird er größer, muss ein Bauantrag gestellt werden.

 

Sachsen und Sachsen-Anhalt: Grundsätzlich ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei, solange sämtliche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

 

Schleswig-Holstein: Ist der Bau des Carports nach den Paragrafen 30 - 36 des Baugesetzbuches zulässig, ist er genehmigungsfrei.

 

Thüringen: Werden die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten, ist auch hier der Bau eines Carports genehmigungsfrei.

 

Wenn Sie in einem dieser Bundesländer einen Carport errichten wollen, sollten Sie zunächst alle Bestimmungen abklären, die Sie laut öffentlichem Baurecht einhalten müssen. Dabei betrachtet das Baurecht den Carport wie eine Garage. Die Länderbauordnung entscheidet über die jeweilige Genehmigungspflicht und Zulassung. Sie sollten sich genau erkundigen, welche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Sie jeweils einhalten müssen. Zu diesen zählen neben der jeweiligen Bauordnung auch die nachbarschaftsrechtlichen, planungsrechtlichen und gegebenenfalls auch die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen. 

Hier muss eine Carport Baugenehmigung vorliegen:

In Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland muss vor der Errichtung eines Carports eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, müssen Sie einen Architekt oder einen zugelassenen Bauingenieur damit beauftragen, die dafür notwendigen Unterlagen zu erstellen. Sinnvoll ist es, sich bereits im Vorfeld bei der Gemeinde oder dem Bauamt zu erkundigen, welche baurechtlichen Erfordernisse eingehalten werden müssen. Selbstverständlich können Sie auch eine Bauvoranfrage stellen, diese ist jedoch kostenpflichtig.

 

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? 

  • Lageplan aus dem Katasteramt und Liegenschaftskarte
  • maßstabsgerechte Bauzeichnung (Maßstab 1: 100)
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen (Fläche, Raum, Kosten, Nutzfläche)
  • Statik als technischer Nachweis
  • das entsprechende Antragsformular

 

Auch wenn Sie einen Carport als Bausatz kaufen, sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Bauamt vorsprechen und sämtliche Unterlagen mitnehmen. Der Hersteller stellt Ihnen in der Regel die Zeichnung und Statik für Ihr Carport zur Verfügung, so dass Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde sagen können, welche Auflagen Sie nach der jeweils gültigen Bauordnung auf dem Grundstück beachten müssen. Beachten Sie, dass Sie in den meisten Fällen nicht bis an die Grenze Ihres Grundstückes bauen dürfen, sondern entsprechende Abstände einhalten müssen. Achten Sie darauf: Manchmal brauchen Sie auch eine Unterschrift der Nachbarn, mit der diese ihr Einverständnis bestätigen. 

Ein Carport ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet: Was sind die Folgen?

Grundsätzlich kann ohne eine Baugenehmigung kaum ein Bauwerk errichtet werden. Je nach Bundesland zählt aber eine Garage, ein Carport oder ein Gartenhaus zu den Bauvorhaben, die ohne Baugenehmigung oder mit einer Genehmigungsfreistellung errichtet werden dürfen. Falls Sie in einem Bundesland wohnen, in dem Sie eine Carport Baugenehmigung benötigen, sollten Sie nicht ohne diese Carport Baugenehmigung bauen. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie das Bauwerk unter Umständen wieder abreißen müssen. Es ist übrigens völlig egal, ob Sie die Baugenehmigung zufällig oder absichtlich vergessen haben. Stellt das für Sie zuständige Bauamt fest, dass Sie einen Bau ohne Baugenehmigung errichtet haben, kann es sowohl während des Baus aber auch noch hinterher auf Sie zukommen und entsprechend drastische Strafen verhängen. Verstößt ein Bauherr gegen die geltende Bauordnung, wird das in der Regel unangenehm. Manchmal lässt sich zwar eine Baugenehmigung noch nachträglich einholen, trotzdem wird der Verstoß mit einem Bußgeld geahndet. Die Behörde kann allerdings ganz ohne Frist die Nutzung des Bauwerkes verbieten, sie kann seine Stilllegung oder sogar den Abriss fordern.