Hat man sich entschieden sein Zuhause mit einem nagelneuen Carport zu verschönern, ist die nächste Hürde der Bauantrag für Ihr Carport oder Terrassendach.
In den meisten deutschen Bundesländern ist ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports bzw. Terrassendaches notwendig.
Je nach Bundesland gibt es hier eine Vielzahl an Auflagen zu erfüllen. Wir sind an Ihrer Seite und helfen bei allen Unterlagen.
Bevor Sie also mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Gemeinde über eventuelle Auflagen informieren.
Auf Wunsch übernehmen wir jedoch das gesamte Genehmigungsverfahren für Sie. Sie erhalten dann vollständige Unterlagen von uns, die Sie nach dem Unterschreiben nur noch bei Ihrer zuständigen Gemeinde einreichen müssen.
Ein Carport von 9,00 m Länge darf an einer Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn sich an dieser Grenze oder in weniger als 3,00 Metern Abstand zu dieser Grenze keine weitere Bebauung befindet (Abb. 3).
Befindet sich an dieser Grenze bereits ein Geräteschuppen von 3,00 m Länge, dann darf lediglich noch ein Carport von maximal 6,00 m Länge errichtet werden (Abb. 4).
Damit Sie richtig planen können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Anfertigung von einem Bauantrag je nach Bundesland und rechtlicher Bestimmung zwischen 5 und 10 Tagen beanspruchen kann.
Planen Sie diese Zeit also schon im Vorfeld ein. Während der Planungsphase gilt es jedoch, noch weitere Punkte zu beachten. Wir helfen Ihnen bei der Planung und beraten Sie zu den verschiedensten Punkten, damit Ihr Carport ein voller Erfolg wird.
TIPP: Ein Carport & Garage wird hierbei gleich behandelt. Achten Sie bitte unbedingt auf das Baufenster in Ihrem Lageplan, wollen Sie außerhalb dieser Linien Ihr Carport bauen, muss die Gemeinde vorher zustimmen.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
An 2 Grundstücksgrenzen 15 m Länge nicht überschreiten.
Bremen
Garagen und Stellplätze bis 100 m² genehmigungsfrei
Hamburg
Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen